Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Überlassung von Know-how im Rahmen eines Technologietransfervertrags durch ausländische Unternehmer ohne zeitliche Begrenzung zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften, die der Steuerabzugsverpflichtung unterliegen, führt (Az. I R 18/18).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen