Das BMF nimmt zur Anrechenbarkeit von Quellensteuer auf Dividenden chinesischer Unternehmen Stellung (Az. IV C 1 – S-2283-c / 19 / 10012 :004).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Das BMF nimmt zur Anrechenbarkeit von Quellensteuer auf Dividenden chinesischer Unternehmen Stellung (Az. IV C 1 – S-2283-c / 19 / 10012 :004).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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