Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 12. August 2021 (BStBl I Seite 1050) punktuell angepasst (Az. IV C 5 – S-2333 / 19 / 10008 :026).

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