Privatärzte müssen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vorläufig nicht mitfinanzieren. Das entschied das LSG Hessen (Az. L 4 KA 3/22 B ER).
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Privatärzte müssen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vorläufig nicht mitfinanzieren. Das entschied das LSG Hessen (Az. L 4 KA 3/22 B ER).
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