Der Online-Gewinnspielveranstalter Toleadoo GmbH darf sich nicht die Einwilligung zur Telefonwerbung durch 31 Unternehmen einholen, wenn sich Verbraucher:innen für die Ablehnung ihrer Zustimmung erst zwei über Links erreichbare separate Listen durchklicken müssen. Das entschied das LG Frankfurt nach einer Klage des vzbv (Az. 2-03 O 99/20).

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