Die Anordnung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots ist auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter rechtmäßig. Bestimmend bleiben die konkreten Umstände der jeweiligen Fahrt. Dies entschied das OLG Zweibrücken (Az. 1 Owi 2 SsBs 40/21).

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