Der BayVGH hat die Beschwerde von zwei Antragstellern zurückgewiesen, die mit einem Eilantrag den geplanten Einbau eines Funkwasserzählers in ihrem Wohnhaus verhindern wollten (Az. 4 CS 21.2254).
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Der BayVGH hat die Beschwerde von zwei Antragstellern zurückgewiesen, die mit einem Eilantrag den geplanten Einbau eines Funkwasserzählers in ihrem Wohnhaus verhindern wollten (Az. 4 CS 21.2254).
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