Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 13/20 R).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen