Für die Besteuerung der unternehmensfremden (privaten) Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Elektrofahrzeuges, Hybridelektrofahrzeuges, Elektrofahrrades oder Fahrrades gilt laut BMF dieses Schreiben (Az. III C 2 – S-7300 / 19 / 10004 :001).

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