Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Frau, die auf dem Weg zum Geschäft ihres Hörgeräteakustikers stürzt, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (Az. L 3 U 148/20).
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Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Frau, die auf dem Weg zum Geschäft ihres Hörgeräteakustikers stürzt, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (Az. L 3 U 148/20).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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