Das LSG Hessen hat die erstinstanzlichen Urteile aufgehoben und die Sozialwahlen 2017 für ungültig erklärt, da ein erheblicher Teil von Wahlberechtigten vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen worden war (Az. L 9 U 173/18, L 9 U 174/18 und L 9 U 175/18).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen