Käufern eines von dem sog. Dieselabgasskandal betroffenen Pkw stehen keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zu. So entschied das OLG Zweibrücken (Az. 6 U 68/20).

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen