Selbstständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland ausüben, können die sozialversicherungsrechtlich erforderliche sog. A1-Bescheinigung seit dem 01.01.2022 nur noch elektronisch beantragen. Darauf weist die BRAK hin.

Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen