Das LG Stuttgart hat die Sammelklage im sog. Rundholzkartell gegen das Land Baden-Württemberg auf Zahlung von Kartellschadenersatz in Höhe von rund 450 Millionen Euro abgewiesen (Az. 30 O 176/19).
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Das LG Stuttgart hat die Sammelklage im sog. Rundholzkartell gegen das Land Baden-Württemberg auf Zahlung von Kartellschadenersatz in Höhe von rund 450 Millionen Euro abgewiesen (Az. 30 O 176/19).
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