In dringenden Fällen ist ein Aufsichtsrat auch vor Ablauf der 3-Monatsfrist auf die satzungsmäßig vorgesehene Zahl durch gerichtliche Bestellung zu ergänzen. Das OLG Frankfurt hat deshalb im Hinblick auf ein laufendes Übernahmeangebot der betroffenen Bank drei Aufsichtsratsmitglieder, befristet bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, bestellt (Az. 20 W 5/22, 20 W 9/22).

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