Am 01.01.2022 trat die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Das teilt das BMJ mit.
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Am 01.01.2022 trat die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Das teilt das BMJ mit.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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