Für die Veranlagungszeiträume (VZ) 2018, 2019 und 2020 hinsichtlich der Nexus-Konformität gilt dieses BMF-Schreiben (Az. IV C 2 – S-2144-g / 20 / 10002 :005).
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Für die Veranlagungszeiträume (VZ) 2018, 2019 und 2020 hinsichtlich der Nexus-Konformität gilt dieses BMF-Schreiben (Az. IV C 2 – S-2144-g / 20 / 10002 :005).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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