Das LG Koblenz hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein im gemeinschaftlichen Ehegattentestament mit einem konkreten Grundstück bedachter Schlusserbe die lebzeitige Schenkung u. a. eben dieses Grundstücks durch die Erblasserin an deren miterbende Tochter zurückfordern kann (Az. 1 O 222/18).

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