Das OVG Sachsen hat es abgelehnt, § 9 Abs. 4 SächsCoronaNotVO vom 19. November 2021 insoweit vorläufig außer Vollzug zu setzen, als darin die Öffnung von Reisebüros untersagt wird (Az. 3 B 419/21).
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Das OVG Sachsen hat es abgelehnt, § 9 Abs. 4 SächsCoronaNotVO vom 19. November 2021 insoweit vorläufig außer Vollzug zu setzen, als darin die Öffnung von Reisebüros untersagt wird (Az. 3 B 419/21).
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