Nach einer Entscheidung des LAG Köln besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus (Az. 2 Sa 488/21).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Nach einer Entscheidung des LAG Köln besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus (Az. 2 Sa 488/21).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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