Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2022 auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen gilt dieses BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / 10002 :001).
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Für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2022 auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen gilt dieses BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / 10002 :001).
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