Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sowie Unterstützungs­leistungen. Das Gesetz gilt ab dem 24.11.2021. Das BMAS gibt einen Überblick.

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