Nach einer aktuellen Information des BMWi soll die Überbrückungshilfe III Plus künftig als neue Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt werden. Das berichtet der DStV.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Nach einer aktuellen Information des BMWi soll die Überbrückungshilfe III Plus künftig als neue Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt werden. Das berichtet der DStV.
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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