Am 01.12.2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Verbraucher:innen haben dadurch mehr Rechte. So dürfen sie u. a. künftig kündigen oder mindern, wenn die vertraglich vereinbarte von der tatsächlichen Geschwindigkeit des Internetanschlusses erheblich abweicht. Darauf weist die vzbv hin.
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