Kann die Versicherung auf Grund ihrer Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) eine Vertragsstrafe verlangen, wenn ein Versicherungsnehmer die im Versicherungsvertrag vereinbarte maximale Fahrleistung pro Jahr überschreitet und dies nicht anzeigt? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu beantworten (Az. 16 S 2/21).
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