Das OLG Hamm hat in einem Rechtsstreit, in dem vier Landwirte über die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln von konventionell bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen der drei Beklagten auf Bio-Anbauflächen des Klägers streiten, zwei der drei Beklagten insbesondere zum Ausgleich von Schäden in Höhe von gut 10.000 Euro bzw. 40.000 Euro verurteilt (Az. 24 U 74/16).
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