Eine Opferentschädigung ist unbillig, wenn das Opfer unter Nichtbeachtung des staatlichen Gewaltmonopols Selbstjustiz übt. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VG 815/20).
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Eine Opferentschädigung ist unbillig, wenn das Opfer unter Nichtbeachtung des staatlichen Gewaltmonopols Selbstjustiz übt. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VG 815/20).
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