Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen der Anwendung des Art. 3 und der in Kapitel V festgelegten Bestimmungen der DSGVO zur internationalen Datenübermittlung veröffentlicht und führt darüber eine Konsultation durch. Das berichtet die BRAK.
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