Das LSG Thüringen entschied, dass bei jemandem, der einem nahen Familienangehörigen beim Gerüstabbau hilft und sich dabei verletzt, kein Arbeitsunfall vorliegt (Az. L 1 U 342/19).
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Das LSG Thüringen entschied, dass bei jemandem, der einem nahen Familienangehörigen beim Gerüstabbau hilft und sich dabei verletzt, kein Arbeitsunfall vorliegt (Az. L 1 U 342/19).
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