Das BMF gibt die nun geltenden Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke (BHKW) bekannt. Diese dienen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens (Az. IV C 6 – S-2240 / 19 / 10006 :006).
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