Die Regelung über den Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 13 EG 15/18).
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Die Regelung über den Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 13 EG 15/18).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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