Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sowie dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen und zur Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG ergeben, die das BMF in einem neuen Schreiben bekannt macht (Az. IV C 5 – S-2351 / 20 / 10001 :002).

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