Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung endet, wenn der Schwellenwert gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX unterschritten wird. Dies entschied das LAG Köln (Az. 4 TaBV 19/21).
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Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung endet, wenn der Schwellenwert gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX unterschritten wird. Dies entschied das LAG Köln (Az. 4 TaBV 19/21).
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