Ob geschäftliche Haustürbesuche auch ohne vorherige Einwilligung erlaubt sind, ist in Deutschland nicht eindeutig geregelt. Nach einem aktuellen Beschluss des BGH (Az. I ZR 221/20) ist klar, dass es grundsätzlich keiner Einwilligung bedarf. Darauf weist der vzbv hin.
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen