In einem Verfahren vor dem VG Wiesbaden begehrte die Klägerin, ihrer Auffassung nach falsche Eintragungen bei der SCHUFA zu löschen und ihr Auskunft über die dort gespeicherten Daten zu erteilen. Dazu hat das VG dem EuGH vorab Fragen zur Klärung vorgelegt (Az. 6 K 788/20).
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