Das BMF hat den UStAE vom 01.10.2010 (BStBl I S. 846), der zuletzt durch das Schreiben vom 28.09.2021 geändert wurde, erneut angepasst (Az. III C 2 – S-7100 / 19 / 10001 :006).
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Das BMF hat den UStAE vom 01.10.2010 (BStBl I S. 846), der zuletzt durch das Schreiben vom 28.09.2021 geändert wurde, erneut angepasst (Az. III C 2 – S-7100 / 19 / 10001 :006).
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