Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R).

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