Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung nach der Bewilligung einer Brustoperation auch die notwendige Folge-OP tragen muss (Az. L 4 KR 417/20).
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Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung nach der Bewilligung einer Brustoperation auch die notwendige Folge-OP tragen muss (Az. L 4 KR 417/20).
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