Das LAG Berlin-Brandenburg hat wie bereits das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des künstlerischen Leiters der Staatlichen Ballettschule vom 8. Juni 2020 unwirksam ist und der Kläger weiter zu beschäftigten ist (Az. 13 Sa 1608/20).
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