Der EuGH weist die Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts zurück, mit denen die Einstufung der spanischen Steuerregelung über die Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts („goodwill“) als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe bestätigt wurde (Rs. C-50/19 P u. a.).

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