Das Unionsrecht verbietet einem Mitgliedstaat, eine Schiedsvereinbarung abzuschließen, die den gleichen Inhalt hat wie eine in einem zwischen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Investitionsabkommen enthaltene ungültige Schiedsklausel. Das nationale Gericht ist daher verpflichtet, einen Schiedsspruch aufzuheben, der auf der Grundlage einer solchen Schiedsvereinbarung ergangen ist. So entschied der EuGH (Rs. C-109/20).
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