Das BMF veröffentlicht eine Beurteilung des Verhältnisses der nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Rechnungsangaben und der Verwendung eines Aliasnamens nach § 5 Abs. 6 Prostituiertenschutzgesetz (Az. III C 2 – S-7280-a / 19 / 10001 :004).
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