Die Bundesregierung spricht sich „für eine weitere Modernisierung und Digitalisierung der Ziviljustiz unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Verfahrensgrundsätze“ aus (19/32270).
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Die Bundesregierung spricht sich „für eine weitere Modernisierung und Digitalisierung der Ziviljustiz unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Verfahrensgrundsätze“ aus (19/32270).
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