Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 17.09.2021 das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten gebilligt und damit den Weg für die Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) freigemacht. Darauf weist die BRAK hin.
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