Das BMF hat zur einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Stellung genommen (Az. IV C 3 – S-2221 / 19 / 10050 :002).
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Das BMF hat zur einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen Stellung genommen (Az. IV C 3 – S-2221 / 19 / 10050 :002).
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Die Pflicht zur E-Rechnung kommt am 01.01.2025!
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