Das FG Baden-Württemberg entschied, dass der Arbeitgeberbeitrag in das Überobligatorium der St. Galler Pensionskasse (PK) steuerpflichtiger Arbeitslohn ist und die überobligatorischen Beiträge zur PK nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind (Az. 3 K 1497/18).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen