Die Soforthilfen für Soloselbständige und kleine Unternehmen werden durch Verwaltungsakte bewilligt, sodass bei Streitigkeiten der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/19711) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19309).
Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen