Die Stadt Idar-Oberstein hat zu Recht ein Nachtfahrverbot für Lkw in einem allgemeinen Wohngebiet angeordnet. Das dagegen klagende Unternehmen verfolge rein wirtschaftliche Interessen, die hinter dem Gesundheitsschutz der Wohnbevölkerung zurückstehen müssten. So entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 537/19).
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