Ein Bestandteil des Konjunkturpaketes vom 03.06.2020 ist auch eine neue Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen bzw. Selbständige. Betroffene kleinere Unternehmen und Selbständige sollen für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss zu den Fixkosten erhalten. Die BStBK hat dazu Stellung genommen.
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