Das Jobcenter muss nur dann Miete für Grundsicherungsempfänger übernehmen, wenn die tatsächlichen Kosten offengelegt werden. Wie verdeckte Mietverhältnisse unter Verwandten zu beurteilen sind, hatte das LSG Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Eilverfahren zu entscheiden (Az. L 11 AS 228/20 B ER).
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